Schlagwort: Freistellungsauftrag

  • Kindergeld und Freistellungsaufträge – Handlungsbedarf vor Jahreswechsel

    Freistellungaufträge verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie die steuerliche Identifikationsnummer nicht enthalten. Teilen Sie ihrem Kreditinstitut noch vor dem 1.1.2016 ihre Identifikationsnummer mit! Auch beim Kindergeld sind Identifikationsnummern ab 1.1.2016 erforderlich. Sowohl die Id-Nummer des Bezugsberechtigten als auch die des Kindes müssen der zuständigen Familienkasse mitgeteilt werden.