Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform der umstrittenen Regelung im Erbschaftsteuergesetz beschlossen, nach der Betriebsvermögen begünstigt wird. Auch künftig sollen Firmenerben weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten. In Zukunft sollen aber nur noch kleine Betriebe mit maximal drei Mitarbeitern bedingungslos von der Erbschaftsteuer befreit werden können.
Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Künftig soll es ab einem Betriebsvermögen von 26 Mio. EUR – bei Familienunternehmen 52 Mio. EUR – eine „Bedürfnisprüfung“ geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Hierbei wird auch das Privatvermögen berücksichtigt.
Bis das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, dürfte es allerdings noch einige Änderungen geben, denn die Neuregelungen bleiben innerhalb der Koalition umstritten. CSU-Minister gaben in der Kabinettssitzung eine Protokollerklärung ab, in der sie Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft anmahnten. Dagegen halten Teile der SPD die Zugeständnisse an Firmenerben für zu weitgehend.