(aktualisiert: 9.4.2013)
Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf fordert gewerbliche Unternehmen zu Zahlungen über EUR 569,06 für „Gewerberegistrierung“ mit einem Schreiben auf, das amtlichen Formularen nachgebildet ist (s.u. Beispiel 1). Andere Anbieter machen es ähnlich: Dort ist nur im Kleingedruckten zu sehen, das mit Rücksendung ein Vertrag – meist über mehrere Jahre – geschlossen wird, der noch dazu übertrieben hoch abgerechnet wird.
Mit Beschluss vom 6. Februar 2013 (I ZR 70/12) hat der Bundesgerichtshof das letzte Rechtsmittel der GWE gegen das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14.2.2012, (I-20 U 100/11) zurückgewiesen. Das Verbotsurteil ist damit endlich rechtskräftig.
Die GWE darf daher keine solchen formularähnlichen Zahlungsaufforderungen mehr versenden.
Aber Vorsicht muss weiterhin gelten: Die Anbieter solcher Informationsdienste treten in anderer Gestalt wieder auf; es gibt mehrere solcher Anbieter.
Informationen hierzu sammelt der
DSW · Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Frankfurt/Main
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg vor der Höhe
E-Mail: mail@dsw-schutzverband.de
Telefax: 06172 / 8 44 22
Stichwort „Gewerbeinformationsdienste“
Wie diese Zahlungsaufforderungen gestaltet sind, können Sie an folgenden Beispielen sehen: