Die Zuwendung an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen sind durch gesetzliche Neuregelung ab 1.1.2015 bis zu einem Freibetrag von EUR 110 steuerfrei. In einem umfangreichen Schreiben hat das BMF diese Regelung numehr ausgeführt (BMF vom 14.10.2015, IV C5 – S 2332/15/10001).
Beispiel: Die Weihnachtsfeier eines Unternehmens mit 10 Mitarbeitern kostet 1.400 EUR. Vier Mitarbeiter kommen in Begleitung.
Der geldwerte Vorteil beträgt pro Person EUR 1.400 : 14 Personen = EUR 100.
6 Mitarbeiter liegen mit 100 EUR unter dem Freibetrag von EUR 110.
4 Mitarbeiter müssen sich den geldwerten Vorteil für ihre Begleitung zurechnen lassen. EUR 100+100-110 = EUR 90 sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.