Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2015 das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen; damit werden die aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Abschlussprüfer-Richtlinie und die Ausführung der Vorgaben der EU-Verordnung im Wesentlichen umgesetzt.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung vor; dies betrifft auch berufsrechtliche Regelungen zum Qualitätssicherungssystem, zu Unabhängigkeitsanforderungen und zu Dokumentationspflichten. Neu ist, dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können.